Youngtimer oder Oldtimer?

KFZ-Gutachter Berger klärt die Frage, ab wann ein Fahrzeug die Grenze vom Youngtimer zum echten Oldtimer überschreitet und welche konkreten Schritte für das begehrte H-Kennzeichen nötig sind.

Wann wird ein Auto zum Oldtimer?


  • Altersgrenze: Damit das Herz von Auto-Liebhabern offiziell für einen Oldtimer schlagen darf, muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegen.
  • Historischer Zustand: Um als automobiles „Kulturgut“ anerkannt zu werden, wird ein guter, weitestgehend originalgetreuer Gesamtzustand vorausgesetzt.
  • Bedeutung: Das „H“ auf dem Kennzeichen kennzeichnet den Wagen offiziell als historisches Fahrzeug.


Voraussetzungen für Zulassung und Versicherung

TÜV-Abnahme: Die tatsächliche Einstufung und Zuteilung des H-Kennzeichens erfolgt erst nach einer umfassenden Prüfung durch den TÜV.

Verkehrssicherheit: Eine absolute Grundvoraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Betriebserlaubnis, die die Verkehrssicherheit des Wagens bestätigt.

Das Wertgutachten: Wer seinen Klassiker mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung absichern möchte, benötigt zwingend das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Dieses Dokument ermittelt und beziffert den tagesaktuellen Wert des Autos.

Gutachter-Kriterien: Bei der Erstellung des Oldtimer-Wertgutachtens werden vor allem der allgemeine Erhaltungszustand sowie die handwerkliche Qualität eventueller Restaurierungsarbeiten detailliert geprüft.

Steuerliche Vorteile und Fahrspaß

Sobald die TÜV-Prüfung bestanden ist und das Wertgutachten des Kfz-Sachverständigen vorliegt, lässt sich das Fahrzeug problemlos bei der Versicherung anmelden. Das H-Kennzeichen macht sich durch deutliche steuerliche Privilegien auch finanziell bezahlt:

  • Jährlicher Beitrag für Pkw: 191,73 €
  • Jährlicher Beitrag für Motorräder: 46,02 €

Mit dieser finanziellen Entlastung und der passenden Absicherung steht den Ausfahrten mit dem frisch gekürten Oldtimer nichts mehr im Wege, sodass sich das Fahrerlebnis maximal genießen lässt.